Frau Merkel, ich habe genau das gleiche Problem. Mitarbeiterin hat Vorerkrankungen in 02/2020, diese sind anrechenbar auf AU ab 01.03.2020 Krankengeldbezug ab 05.04.2020 Arb.-zeit: Fr bis Di 8,00 KuG Gewährungszeitraum ab 03/2020 Kug-Ausfall ab 20.03.2020 100 % Mit der Wiederholungs-Abrechnung 04/2020, habe ich nun über Nachberechnung Kalendarium die ursprünglich erfassten Stunden mit LA 410 und AS WK ins Minus gesetzt und neu Stunden mit LA 413 und AS VK in Plus gesetzt. In den Fehlzeiten: Ab 20.03.2020 Kug / S-Kug krank., ab 06.04.2020 Krankengeldbezug. Der März wird korrekt aufgerollt, nach m. E., im April werden aber keine 24,00 Stunden Kug abgerechnet. Sie muss doch wenigsten diese 24 Stunden Kug bekommen? Das kann doch so nicht richtig sein, oder? Ich benötige da dringend Hilfe zu. Herzlichen Dank Ursula Ramroth
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