@Martina_Harwarth schrieb: Hallo @p4ge , bevor Sie die "alte" Bank löschen, empfehlen wir zunächst alle bisher nicht abgerufenen Umsätze abzurufen. Im Anschluss sollte dann die Bankverbindung über die "Übersicht Bankverbindung RZ" gelöscht werden. Die Abmeldeerklärung muss bei der Bank abgegeben werden, sodass keine weiteren Kontoumsätze mehr geliefert werden. Sobald keine Umsätze mehr aus dem DATEV-RZ abgerufen werden sollen, kann in den Stammdaten Banken bei Quelle Kontoumsätze <kein Bankprogramm> eingestellt werden. Dadurch wird diese Bankverbindung auch bei den zu holenden Bankverbindungen nicht mehr vorgeschlagen. Die in den Rechnungswesen- bzw. zentralen Stammdaten angelegte Bankverbindung bleibt weiter angelegt. Danke schon einmal für die Antwort, aber genau DIESES vorgehen führt zu dem Fehler, dass die Bank BEIDE Bankverbindungen löscht. Aktuelle und alte. Mich stört zunächst nicht die Archivierungskosten sondern das Programmverhalten/Bank/Datev-verhalten. Ich möchte EINE Verbindung lösen. Am besten im RZ. Dadurch sollte Datev klar sein "ICH möchte KEINE Datenabrufen = keine Abrufkosten". Die Bankverbindung soll aber im System bestehen bleiben. ODER Ich sage der Bank: "Alte IBAN darf nicht mehr abrufbar sein= keine Abrufkosten". Ich denke ein einfache Löschung über das RZ (rekursiv) wäre hier für die Zukunft eine Option: Abruf beenden, Bankverbindung löschen -> Bank erhält Auftrag keine weiteren Daten DIESER Verbindung bereitzustellen. Ihren Lösungsvorschlag kann ich daher leider derzeit bei MEINEN Bank nicht akzeptieren, obwohl er nicht falsch ist.
... Mehr anzeigen