Vielen Dank für Ihre Einlassungen zu meinen Ausführungen. Ich bin wahrscheinlich jünger als Sie mit meinen 53 Jahren, werde hier aber schon des Öfteren wegen meines Alters angegangen, daher der Dino. Außerdem mag ich Dinos. Ich habe in meiner Ausbildung die Kanzlei von Einzelarbeitsplätzen auf eine Netzwerklösung umgestellt und keine Kartons gestapelt. Vielleicht kommt daher der unterschiedliche Ansatz. Ich werde bei der Bearbeitung des nächsten Jahresabschlusses daran denken, dass die Anlagenbuchführung ein Daseinsberechtigungsnachweis für Berufsträger ist und den Teil des Abschlusses meinem Chef vorlegen zur Bearbeitung, denn ich bin ja nur ein kleiner Steuerfachwirt. Ich halte Mandantenserver für eine gute Idee, leider setzen wir sie selber (noch) nicht ein, ich würde es aber bei einigen Mandanten für sinnvoll halten. Das das ein kostenproduzierender Overkill sein soll, leuchtet mir nicht ein. Unsere Außenstellen arbeiten schon über Terminalserver bei uns. Ein weiterer würde da nicht sehr ins Gewicht fallen bei den Vorteilen gleicher Datenbestand, Datensicherung und Updates. Wenn Ihre Mandanten es nicht schaffen, eine Bestandssicherung richtig einzuspielen, wird höchstwahrscheinlich keine regelmäßige Datensicherung erfolgen und für die Updates, wenn sie denn überhaupt eingespielt werden, muss der Mandant auch Geld in die Hand nehmen. Es besteht durchaus ein Unterschied zwischen preissensibel und geizig, wenn man Qualität erwartet. Und IT-Betreuung brauchen hier doch (fast) alle, die nur eine steuerfachliche Ausbildung haben. Es sei denn, das ist auch wieder eine von diesen Vorbehaltsaufgaben, die mich nichts angehen. Sich per Fernwartung beim Mandanten aufzuschalten, die unsicher sind, gehört bei mir schon seit längerem zum Service, den ich nicht erst in dieser Kanzlei anbiete. Genauso wie Hilfestellung für DUO und ähnlichem. Ist der Mandant glücklich, freut sich der Chef. Und wenn der Mandant für Leistungen, die er oder seine Mitarbeiter nicht erbringen kann, zu "preissensibel" ist, besteht m.E. für einen Berufsträger keine Pflicht, sich auf das gewünschte Niveau herab zu begeben. Vorläufe austauschen ist eine legitime Weise, mit dem Mandanten zusammenzuarbeiten, aber vor den anderen Varianten zu warnen, ist unnötig. Wenn der Mandant es nicht für nötig halt, eine Datensicherung einzurichten, muss er gegebenenfalls mit den Konsequenzen leben.
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