Hallo @anjuwan , auf jeder Gehaltsabrechnung findet sich ganz unten der Hinweis Im Zusammenhang mit der von Ihnen zitierten Rechtsquelle (§107 Abs. 1 GewO) ergibt sich, dass es sich um Eurobeträge handelt/handeln muss. Warum man auf Entgeltbescheinigungen noch mal das wiedergeben soll, was sich aus den entsprechenden Rechtsgrundlagen (die ja auch noch aufgeführt sind) ergibt, erschließt sich mir nicht. Anderenfalls eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten, den Lohnabrechner innerhalb der Entgeltbescheinigung - weil es ja den Hinweistext gibt -, alle möglichen und unmöglichen Erläuterungen vornehmen zu lassen ... Im konkreten Einzelfall mag das angebracht sein, generell würde ich das ablehnen. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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