@markushülsmann Auch wenn ich LODAS-Nutzer bin, ist das Problem ident. In meinem Falle habe ich die Situation, dass Löhne bis 30.09.2024 über das Einzelunternehmen abgerechnet werden und ab 01.10.2024 über die GmbH. Nachdem im Oktober ein Mitarbeiter ausscheidet, stellte sich die Frage, Lohnvortragswerte für BEA erfassen oder eine andere Lösung. Für solche Situationen wie auch Austritte ohnehin wird ab jetzt standardmäßig eine Arbeitsbescheinigung abgerufen, ob diese nun im konkreten Falle benötigt wird oder auch nicht. Durch die o. g. Konstellation wird klar, warum: Als lohnabrechnende Stelle können Sie nicht wissen, ob Arbeitnehmer nicht evtl. in den nächsten 5 Jahren ausscheiden und dann doch noch vom Vorbetrieb eine ArbBesch benötigen. IN LODAS ist ein Abruf nach mehr als zwei Jahren wegen der Rückrechnungstiefe nicht mehr möglich, so dass Sie alles mühsam per Meldeportal erledigen müssen. In LuG kenne ich ich mich nicht aus, ein Abruf könnte zwar noch möglich sein, aber vielleicht auch nicht. Bei einem standardmäßigen Abruf haben Sie immerhin die Auswertung in den Auswertungen Personalwirtschaft (DUo) bzw. für LODAS noch zusätzlich im Programm LODAS Auswertungen. Falls die Arbeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur untergeht/nicht verarbeitet wird, kann man diese Auswertung im Falle des Falles wieterleiten oder zumindest als Erfassungsvorlage für das Meldeportal benutzen. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass das mit Datensparsamkeit nichts zu tun hat oder auch Mehraufwand betrieben wird, aber wir hatten vor vier Monaten erst den Fall, bei dem die Arbeitsagentur Vorarbeitgeberwerte übermittelt bekommen wollte, was aber nicht mehr ging, da es diesen Mandanten nicht mehr gab. Das alles aufzubereiten hat eine halben Tag gekostet.
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