Hallo, Sie können für die Belegübermittlung USt-VA irgendeine "Steuer-Leistung" nutzen; das ist offenbar beim Finanzamt nicht weiter relevant. Ich achte zumindest drauf, dass die betreffende Steuernummer korrekt ist und im Betreff bspw. ein Verweis auf die betroffene USt-VA enthalten ist, damit eine zweifelsfreie Zuordnung zum Steuerpflichtigen und zum Sachverhalt erfolgen kann. Bezüglich der Einreichung einer SoNa "unter falscher Flagge" hatte ich schon einige Gespräche mit dem Finanzamt, die mir bestätigten, dass die Post in jedem Fall ankommt und als zugestellt gilt; man ist grundsätzlich sehr froh, wenn dieser Kanal genutzt wird, da die Post direkt ins System kommt und schnell an den betreffenden Sachbearbeiter weitergeleitet werden kann. Ich spreche da für mein Hausfinanzamt, aber auch von den anderen Finanzämtern, mit denen ich auf diese Weise korrespondiere, habe ich bis heute keine gegenteilige Rückmeldung erhalten. Bis heute ist keine Nachricht verlorengegangen und wir nutzen SoNa seit Anbeginn. Ich nutze ausschließlich "sonstige Nachrichten" (SoNa) für jegliche Kommunikation (auch für Belegnachreichungen) mit dem Finanzamt und jegliche Steuerarten; auch bspw. bei Grundsteuer oder Lohnsteuer fehlt ja eine gesonderte Leistung; bei GrSt ist zumindest das Aktenzeichen im Betreff anzugeben. Gerade bei Grundsteuer hatte ich die letzten Wochen eifrig Korrespondenz über die Leistung "Einkommensteuer" als Vorbelegung geführt. Mein Tipp: Machen Sie es sich leicht und warten Sie nicht auf die DATEV. Suchen Sie mal in der Community. Das Thema wurde bereits vor längerer Zeit ausgiebig diskutiert.
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