Sehr geehrte Frau Preuß, durch die Setzung eines Änderungskennzeichens habe auch ich meine Arbeitsbescheinigung nochmal rausgesendet bekommen (siehe https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Arbeitsbescheinigung-kommt-nicht-an/m-p/434890#M106849). Trotzdem bleiben bei mir folgende klärungswürdige Fragen: 1. wie kann es sein, dass trotz DÜ-Protokoll die Arbeitsbescheinigung nicht bei der Arbeitsagentur eingeht? gibt es hierzu Gespräche zwischen Datev und der Arbeitsagentur, damit die Datenweitergabe funktioniert? => ich würde mich als Abrechnerin wirklich gerne darauf verlassen, dass Daten, die ich absetze auch dort ankommen, wo sie hingehören. 2. warum ist es ohne Änderungskennzeichen nicht möglich, eine Arbeitsbescheinigung nochmal abzusetzen? ich bin mir ziemlich sicher, dass dies vor einiger Zeit noch problemlos möglich war... der Verweis auf SV-Meldeportal empfinde ich etwas als Hohn - wenn der jeweilige Mandant dort noch nicht aktiviert ist, dauert es einfach bis der Vorgang dann abgeschlossen werden kann. Und die meiste Zeit am Tag habe ich wichtigeres zu tun, als mich um Aktivierung im SV-Meldeportal zu kümmern (und das nur, weil die 1. Absetzung der Daten nicht funktioniert hat) Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn jetzt keine Standard-Antworten kommen, sondern von Seiten der DATEV echte Ideen zu einer echten Verbesserung führen. Liebe Grüße Anne Koch
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