Hallo, auf der Arbeitsbescheinigung werden die Abrechnungsergebnisse wie folgt bescheinigt: Steuerliche Daten unter Punkt 1.1 der Bescheinigung: 12 Monate Entgeltdaten unter Punkt 5 der Bescheinigung: 12 Monate, wenn mindestens 150 Kalendertage (5 Monate) mit Entgeltfortzahlung vorliegen, sonst 24 Monate Arbeitszeiten unter Punkt 4 der Bescheinigung: 3,5 Jahre Sozialversicherungsdaten unter Punkt 2.3 und 2.4 der Bescheinigung: 5 Jahre Fehlzeiten unter Punkt 2.2 der Bescheinigung: 5 Jahre
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