Hi, das mag sinnvoll sein, aber ist es verpflichtend ? Wenn hier @eliansawatzki Recht hat, muss man sich im Prinzip nicht verbiegen, sondern lediglich die Löschrechte eingrenzen. Zwischenzeitlich hatte ich ein wenig rumgelesen und da stehen in Bezug auf die GoBD auch die Unveränderbarkeit der Belegverknüpfungen im Raum; also deren Festschreibung, die der Festschreibung der Buchführung folgt, weil die GoBD hier maximalen Wert auf Integrität und Authentizität der Daten legt. Was geschiet dann, wenn einer festgeschrieben Buchung der verknüpfte Beleg entzogen wird. Sie wird wertlos und führt zum Verstoß gegen die GoBD. Ist jetzt mal nur mein Blickwinkel ohne Gewähr, aber der Sachverhalt birgt schon ein Risiko. ABER: Festschreibung schützt nicht vor Löschung, also darf es im Prinzip schon gar nicht möglich sein, dass ein festgeschriebener Beleg gelöscht werden kann. Insofern hinkt das System hier m.E. auch. Wenn DATEV hier also stets so rechskonform gestalten will, müsste Belege online so programmiert sein, dass unabhängig der Rechteadminstration eine Löschung von festgeschriebenen Belegen unmöglich sein muss.
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