Hallo, erfassen Sie bei jährlicher Abrechnung den Betrag für die Gruppenunfallversicherung mit dem Abrechnungsintervall "Wiederkehrend". Wählen Sie den einen Monat aus, im dem der Betrag einmal im Jahr abzurechnen ist. Sie haben den Abrechnungsintervall "Wiederkehrend" mit Gültigkeit in den Monaten "1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12" hinterlegt? Die Abrechnung wird ab dem jeweiligen "Gültig ab" in allen Monaten durchgeführt - wie beim Abrechnungsintervall "Monatlich". Der Jahresbetrag ist nur dann herunterzurechnen, wenn die Gruppenunfallversicherung monatlich abgerechnet wird. Mir sind keine Besonderheiten für Gesellschafter-Geschäftsführer bekannt.
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